Rechtsanwalt Verkehrsrecht in Fulda

Sie suchen einen Rechtsanwalt in Fulda der Ihnen bei allen Fragen im Verkehrsrecht, bei der Abwicklung von Unfällen und der Schadenregulierung zur Seite steht. Dann profitieren Sie von unserer Erfahrung in diesem Bereich. Das Verkehrsrecht ist ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Schultheis & Partner – Rechtsanwälte in Fulda.

Unfälle passieren!

Hier mal kurz unaufmerksam gewesen oder ein anderer Verkehrsteilnehmer verursacht einen Unfall. Auch wenn niemand verletzt wurde und der erste Schock überwunden ist, beginnt danach meist der Ärger. Selbst dann, wenn die Schuldfrage recht schnell geklärt ist, fängt die große Rennerei erst an. Denn auch vermeintlich nur kleinere Schäden am Fahrzeug verursachen Reparaturkosten im Bereich von mehreren tausend Euro. Liegen gar Personenschäden vor, ist besondere Vorsicht geboten.

Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Unfallschäden können sich viele Fragen stellen, u.a.:

  • Ist ein unabhängiges Gutachten bzw. Kostenvoranschlag erforderlich oder kann ich das Fahrzeug direkt reparieren lassen?
  • In welcher Werkstatt darf ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
  • Kann ich mir statt einer Reparatur auch den veranschlagten Betrag für die Reparatur ausbezahlen lassen (fiktive Schadensberechnung)?
  • Bekomme ich einen Minderwert ausbezahlt. Was ist in diesem Zusammenhang bei finanzierten Fahrzeugen zu beachten?
  • Muss ich mir einen Abzug neu für alt gefallen lassen (bei sicherheitsrelevanten Bauteilen wie Kindersitzen)?
  • Habe ich Anspruch auf ein Leihfahrzeug?
  • Welcher Nutzungsersatz steht mir zu, wenn ich kein Leihfahrzeug in Anspruch nehme?
  • Wie hoch ist ein möglicher Anspruch auf ein Schmerzensgeld?

Haftpflichtversicherer sind zur Vermeidung von Kosten sehr kreativ  und legen dabei schon fast einen sportlichen Ehrgeiz an den Tag. Es werden daher regelmäßig Schadenspositionen gekürzt (u.a. durch andere Stundenverrechnungssätze von Werkstätten, Abzüge neu für alt usw.). Es ist daher ratsam, rechtszeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Ihnen zustehenden Ansprüche wirksam durchsetzen zu können.

Unser Ziel ist es dabei, Sie vom Beginn an zu begleiten. Von der Klärung der Schuldfrage über den ersten Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung, bei der Schadenregulierung und bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Um weiteren Ärger so gering wie möglich zu halten, arbeiten wir grundsätzlich auf eine Vermeidung einer Auseinandersetzung vor dem Gericht hin. Denn gerichtliche Verfahren dauern lange und der Ausgang ist meist ungewiss. Sollte dennoch ein Gerichtsprozess unvermeidbar sein, scheuen wir diesen nicht. Profitieren Sie hierbei von unserer langjährigen prozessualen Erfahrung.

Habe ich Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung?

Grundsätzlich haben Sie einen Anspruch auf Erstattung Ihrer Rechtsanwaltskosten, denn diese gehören zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen des Geschädigten. Allerdings ist zu beachten, dass die Rechtsverfolgungskosten nur dann ersatzfähig sind, sofern diese aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Voraussetzung eines Kostenerstattungsanspruches ist natürlich auch, dass die geltend gemachten Ansprüche auch tatsächlich bestehen.