Für Fragen und Termine wenden Sie sich gerne an unser Team unter 0661 – 97180
In unserer Kanzlei in Fulda sind Rechtsanwalt Thomas Schultheis und Rechtsanwalt Andreas Schultheis, LL.M. als Notare zugelassen. Für wichtige Rechtsgeschäfte ist eine notarielle Beurkundung vorgesehen. Der Notar ist dabei unparteiischer Berater und Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehen Amtes. Er unterstützt und hilft bei der Gestaltung der Rechtsgeschäfte und ist Mittler zwischen den Interessen der Parteien.
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Beurkundung von Verträgen oder Beglaubigung von Unterschriften in Fulda
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Der Notar: Ihr Berater und Vertragsgestalter
In folgenden Bereichen ist die Mitwirkung eines Notars notwendig:
KERNTÄTIGKEITEN
Immobilien und Grundstücksrecht
(u.a. Kauf- Verkauf von Immobilien und Grundstücken, Schenkung und Grundstücksübertragungen, Bestellung von Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten, Wohnungsrecht, Nießbrauch, etc.)
Unternehmen und Gesellschaftsrecht
(u.a. Gründungen von GmbHs und Aktiengesellschaften, Umwandlungen von Gesellschaften, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen, etc.)
Erbrecht und Schenkungen
(u.a. Beurkundungen von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträge, voweggenommene Erbfolge und Schenkungen, etc.)
Familienrecht
(u.a. Eheverträge, Erklärungen im Kindschaftsrecht, Scheidungsfolgenvereinbarungen, etc)
Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Notaren ein Amtssitz zugewiesen ist. Notarielle Dienstleistungen sind daher nur in unserem Büro in Fulda bzw. im Amtsgerichtsbezirk möglich.
Notarkosten: Die Kosten, die für eine Beurkundung und oder eine Beglaubigung durch einen Notar enstehen, sind deutschlandweit einheitlich in dem sog. Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des notariellen Geschäftes. Einen Überblick über die entstehenden Kosten, sowie einen Gebührenrechner finden Sie hier: https://www.notar.de/themen/notarkosten
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung.